Befindet sich der Schaden außerhalb des Sichtfeld des Fahrers und ist kleiner als
eine 2-Euro-Münze, ist eine Steinschlagreparatur der Windschutzscheibe möglich.
Die dafür anfallenden Kosten werden meist von Ihrer Teilkasko-Versicherung
übernommen. Sie zahlen also keinen Cent und müssen auch keine Höherstufung
des Schadenfreiheitsrabatts befürchten.
Bei einem Scheibenaustausch zahlen Sie in der Regel nur Ihre vertraglich
vereinbarte Selbstbeteiligung. Auch hier müssen Sie keine Höherstufung des
Schadenfreiheitsrabatts befürchten.
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